Angelfreunde Mudrowsee

Rechtliches


Fischereiordnung Land Brandenburg


Fischereigesetz Land Brandenburg



Das Führen und Ausfüllen von Fangbelegen / Fangbücher

Seit dem 01.01.2002 ist das Mitführen und Ausfüllen der Fangbelege Pflicht. Dies gilt auch für das Beangeln der Verbandsvertragsgewässer des LAVB wie z.B. Mündesee, Wolletzsee, die Oder usw..
Die Erfassung der Fangbelege ist für die Bewirtschaftung der Gewässer sehr wichtig.
Man kann auch sagen, kein Fisch entnommen, kein neuer Besatz nötig, das Gleichgewicht ist geblieben.
Fangbelege gibt es kostenlos beim Kassenwart oder Schatzmeister im Verein.
Ausgefüllte Fangbelege können zum Jahresende beim Vorstand des Vereins abgegeben werden oder direkt an den LAVB senden.
Adresse: LAV Brandenburg, Zum Elsbruch 1, 14558 Nuthetal / Saarmund

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